pbk. Die Hamburger Filmregisseurin Margit Czenki ist am Dienstagmorgen von Beamten der Stadtpolizei in einem Zürcher Hotel verhaftet und vom zuständigen Bezirksanwalt gleichentags wieder auf freien Fuss gesetzt worden. Die Frau war festgenommen worden, weil gegen sie im Zusammenhang mit einem linkspolitisch motivierten Banküberfall aus dem Jahr 1970 eine Einreisesperre besteht. Die Regisseurin war auf Einladungder Basler und der Zürcher Hochschule für Gestaltung in die Schweiz eingereist. Am Dienstagabend hätte Margit Czenki mit einem ihrer Filme in Basel eine Filmreihe eröffnen sollen.
Wie Nicole Fix, Pressesprecherin der Stadtpolizei Zürich, auf Anfrage erklärte, besteht gegen Margit Czenki eine gültige Einreisesperre aus dem Jahr 1976. Aus diesem Grund sei die zur Fahndung ausgeschriebene Filmerin von Amtes wegen verhaftet worden. Von einer noch immer gültigen Einreisesperre will Margit Czenki aber nichts gewusst haben. In einem Gespräch erklärte die Regisseurin, sie habe angenommen, die Einreisesperre sei im Jahr 1996 von den Schweizer Behörden aufgehoben worden. In diesem Sinn sei sie "keineswegs vorsätzlich illegal in die Schweiz eingereist". Zudem führe sie, nachdem sie für den Banküberfall (mit dem geraubten Geld habe sie "politische Arbeit" finanziert) eine fünfjährige Gefängnisstrafe abgesessen habe, ein Leben, das sich im legalen Raum bewege. Aus diesem Grund sei es ihr auch "unverständlich", weshalb ihre Person mit einer "unbefristeten Einreisesperre" belegt sein soll.
Dieser Argumentation ist der zuständige Bezirksanwalt Lino Esseiva nach der ersten formlosen Befragung am Dienstag auch gefolgt. Seiner Meinung nach hat Margit Czenki den objektiven Tatbestand der "Einreise trotz bestehender Fernhaltemassnahme" zwar erfüllt. Da die Filmemacherin aber habe darlegen können, dass sie von der Gültigkeit der Einreisesperre nichts gewusst hatte, habe er die Hamburgerin bereits am frühen Dienstagnachmittag wieder auf freien Fuss gesetzt; dies mit der Auflage, sie müsse am Mittwochmorgen zu einer förmlichen Befragung erscheinen. Trotz der Entlassung aus der Haft konnte die Regisseurin die Filmreihe in Basel aus zeitlichen Gründen nicht mehr eröffnen. Wie Bezirksanwalt Esseiva weiter ausführte, habe er Margit Czenki auch nach der zweiten Befragung nicht der Fremdenpolizei überstellt. Als Grund hierfür nannte er "rechtliche Probleme". Die Freilassung ermöglichte es der Regisseurin, am Mittwochabend an der Zürcher Hochschule für Gestaltung einen ihrer Filme zu präsentieren. Am Donnerstag wollte Margit Czenki wieder aus der Schweiz auszureisen.